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VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 37-IV-15 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
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- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 37-IV-15
kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 99-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 37-IV-15
a) Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde setzt gemäß § 27 Abs. 2 S. 1 SächsVerfGHG regelmäßig die Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs voraus, zu dem auch die Erhebung der Anhörungsrüge gehört (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09 - st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.08.2013 - 35-IV-13
Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 37-IV-15
Der Beschwerdeführer hat auch nicht dargelegt, dass er den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten (SächsVerf, Beschluss vom 27. August 2013 - Vf. 35-IV-13) beschritten und erschöpft habe.
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 100-IV-20 b) Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität hier zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerden nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 46-IV-16 Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde - soweit sie sich gegen die Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richtet - nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer eventuell behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 94-IV-20 2. Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität hier zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15 - juris; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 38-IV-16 Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde - soweit sie sich gegen die Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richtet - nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer eventuell behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15 - juris; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 12-IV-16 4. Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität hier zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer eventuell behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15 - juris; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 171-IV-20 Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität hier zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15 - juris; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 32-IV-17 einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer eventuell behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15; st. Rspr.; ebenso BVerfG, zuletzt Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2474/15 - juris; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 7-IV-16 Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer eventuell behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15; st. Rspr.; ebenso BVerfG, zuletzt Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2474/15 - juris; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 76-IV-18 Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität hier zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer eventuell behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15 - juris; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 155-IV-16 behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15 - juris; st. Rspr.).